Mit Widum bezeichnete man den der Kirche gestifteten Grundbesitz. Aus den Erträgen wurde die Kirche instand gehalten und der Geistliche bezahlt. Dieser Widumhof umfasste die Fläche der heutigen Gebäude Kirchstraße 30 sowie 31 bis 39.
Der Widumhof war Eigentum des Hauses Württemberg, das auch die Patronatsherrschaft über die Kirche besaß. Die Güter waren steuerfrei und wurden in Erbpacht verliehen. Mitglieder der Familien Krämer und Zaiser bewirtschafteten über 200 Jahre die Widumgüter.
Im Jahr 1700 betrug dieser Grundbesitz 273 Morgen Ackerland, 11 Morgen Wiesen und 2 Morgen Weingarten. (Nach heutiger Rechnung zusammen ca. 90 ha)
Die Widumpächter hatten die Pflicht das in der Gemeinde benötigte Faselvieh unentgeltlich zu halten. Faselvieh bezeichnet die männlichen Zuchttiere Farren (Stier, Bulle) und Eber.
Der Widumhof wurde 1416 im württembergischen Lagerbuch erstmals erwähnt. Zu dieser Zeit waren die Hofabgaben geteilt. Den kleineren Teil erhielt der Pfarrer, den größeren der württembergische Rat Rudolph von Pfahlheim.
1849 wurden die Güter abgabenfrei und konnten verkauft werden. Damit löste sich der Widumhof als Ganzes auf. Mit der Auflösung des Widumhofes ging die Pflicht der Faselviehhaltung (Vatertierhaltung) an die Gemeinde über. Am Rand der Ettergrenze gelegen, wurde der große Hof in mehrere kleine Hofstellen geteilt. Das ist auch an der heutigen Bebauung noch deutlich zu erkennen.
Eine weitere Widumhofstätte befand sich an der Holdergasse. Sie wurde 1955 für die Schulhauserweiterung abgerissen.